Von den Behörden sind folgende Auflagen angeordnet worden:
- Auf dem Veranstaltungsgelände gilt die STVO.
- Das Fahren mit einem Mini- bzw. Pocketbike oder Quat ist nicht erlaubt.
- Durchdrehen lassen der Räder (Burnout) ist untersagt.
- Kein offenes Feuer, nur normale Grills sind erlaubt.
- Fahrverbot ab 19 Uhr.
- Ab 22 Uhr Nachtruhe.
- Der Betrieb von Musikanlagen >3000 Watt PA’s ist nicht erlaubt.
- Es ist den Anweisungen der Ordner bzw. Veranstalter zu folgen (Gebrauch vom Hausrecht).
- Leinenzwang für Hunde – Gehörschutz für Hunde ist empfohlen.
- Es sind nur Pools bis zu einer Größe von max. 3 Metern Durchmesser zugelassen. Eine Befüllung ist nur mit Wassereimer möglich. Mitgebrachte Schläuche sind nicht zugelassen.